Gerechte Verteilung von Nutzen und Lasten
Novar will lokal akzeptierte Solarparks realisieren. Wir machen das gemeinsam! Unsere Solarparks sind räumlich und sozial eingebettet, so dass wir die größtmögliche soziale Unterstützung schaffen.
Solarpark und Lebensumfeld
Ein Solarpark braucht viel Platz und kann das unmittelbare Lebensumfeld von Menschen beeinträchtigen. Wenn dies der Fall ist, sollten wir diese Anwohner entschädigen. Die Entschädigung kann zum Beispiel in Form von Solarmodulen zum Einkaufspreis, Rabatten auf Energierechnungen, kostenlosen Anleihen im Solarpark, nachhaltigerer Gestaltung des Hauses usw. erfolgen.
Es gibt auch Einwohner, die nicht direkt vor Ort wohnen und keine Entschädigung benötigen, die aber für die Unterstützung wichtig sind, weil sie an anderer Stelle in der Gemeinde wohnen oder tätig sind. Sie beteiligen sich am Prozess und an der Planungsbeteiligung. Berücksichtigen Sie das lokale Wissen zur Realisierung des ökologischen Mehrwerts und den möglichen Wunsch nach einer "Umleitung". Wir glauben, dass diese Interessengruppen an den Anwohnerabenden und an einer möglichen Gruppe von Sondierungsgesprächen teilnehmen können. Wenn die Gruppe der nicht direkten Nachbarn sich aktiver an den Verfahren beteiligen möchte, sind wir dafür jederzeit offen.
Ein Beispiel hierfür ist die Zusammenarbeit mit einer Energiegenossenschaft. Dies bringt jedoch auch die unternehmerische Bedingung mit sich, sich an den Projektrisiken und -kosten zu beteiligen. Kurz gesagt, ein Teil der Risiken und Vorinvestitionen wird dann anteilig von ihnen getragen. Wenn sich die Anwohner nur finanziell ohne hohe Risiken beteiligen wollen, kann dies über Anleihen geschehen. Wir arbeiten dabei aktiv mit www.zonnepanelendelen.nl zusammen .
Wer macht die Umwelt aus?
Was "vor Ort" ist, kann von Projekt zu Projekt unterschiedlich sein. In jedem Fall ist es Sache der zuständigen Behörde und des Initiators, dies miteinander zu besprechen. Sie können dies in Absprache mit den lokalen Akteuren tun, z. B. mit einer lokalen Energiegenossenschaft. Rechtlich gesehen gelten die Anwohner in einem Umkreis von 250 Metern als Beteiligte. Novar unterscheidet hier in der Regel zwischen direkten Anwohnern und indirekten Anwohnern und Beteiligten. Vor allem in großen Gemeinden hat in der Regel nicht die gesamte Gemeinde Anspruch auf Entlastung.